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   OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17   

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https://dejure.org/2017,49483
OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17 (https://dejure.org/2017,49483)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.11.2017 - 11 U 59/17 (https://dejure.org/2017,49483)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. November 2017 - 11 U 59/17 (https://dejure.org/2017,49483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Frage des Schadensersatzes wegen Verdienstausfall infolge der verzögerten Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertagesstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen Verdienstausfall infolge der verzögerten Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertagesstätte

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung wegen verzögerter Bereitstellung eines Kindergartenplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Unbeschränktes Wahlrecht bei Kinderbetreuungsplätzen? - Wechsel der Betreuungsform ist zumutbar!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen verzögerter Bereitstellung eines Kindertagesstättenplatzes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch gegen Träger der öffentliche Jugendhilfe auf Zurverfügungstellung eines U3-Betreuungsplatzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Verdienstausfalls infolge der verzögerten Bereitstellung eines KiTa-Platzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein unbeschränktes Wahlrecht bei Kinderbetreuungsplätzen - Wechsel der Betreuungsform ist zumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 342
  • NVwZ-RR 2018, 310
  • FamRZ 2018, 792
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 302/15

    Nicht rechtzeitige Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17
    Hieraus erwächst für den örtlich und sachlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die (Amts-)Pflicht, im Rahmen seiner die Planungsverantwortung umfassenden Gesamtverantwortung sicherzustellen, dass für jedes anspruchsberechtigte Kind, für das ein entsprechender Bedarf rechtzeitig angemeldet worden ist, ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht; insoweit trifft ihn eine unbedingte Gewährleistungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15 -, juris Rn. 17).

    Der Geschädigte ist nach § 254 BGB gehalten, seinen Schaden möglichst gering zu halten (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15 -, juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17
    Zwar stellt die Selbstbeschaffung eines Betreuungsplatzes im Vergleich zur Erlangung eines solchen Platzes im Wege des Verschaffungsanspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII nicht die Erfüllung dieses Anspruchs dar (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17
    Indes lässt sich dies aufgrund der Wechselfälle des Lebens, z. B. dem Ausscheiden der Betreuungsperson aus dem Berufsleben infolge Heirat, Schwangerschaft, Weiterbildung, Krankheit oder Erreichen der Altersgrenze oder einer Wohnsitzverlagerung der Eltern, nie ganz vermeiden, so dass von einer generellen Unzumutbarkeit nicht ausgegangen werden kann (vgl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 55; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2014 - 7 A 10276/14 -, juris Rn. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - 7 A 10276/14

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz; Person des Anspruchsinhabers;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17
    Indes lässt sich dies aufgrund der Wechselfälle des Lebens, z. B. dem Ausscheiden der Betreuungsperson aus dem Berufsleben infolge Heirat, Schwangerschaft, Weiterbildung, Krankheit oder Erreichen der Altersgrenze oder einer Wohnsitzverlagerung der Eltern, nie ganz vermeiden, so dass von einer generellen Unzumutbarkeit nicht ausgegangen werden kann (vgl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 55; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2014 - 7 A 10276/14 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2014 - 4 ME 216/14

    Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17
    Das Wahl- und Wunschrecht nach § 5 SGB VIII ist zwar auf den in § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII geregelten Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege uneingeschränkt anwendbar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2014 - 4 ME 216/14 -, juris Leitsatz Ziff. 1 und Rn. 5).
  • OLG Dresden, 30.04.2021 - 1 U 1695/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer behaupteten nicht rechtzeitige

    Entsprechendes gilt jedoch auch für (Mehr-)Kosten, die den Eltern in der Zwischenzeit für die ersatzweise Betreuung durch eine Tagesmutter entstehen (vgl. zu dieser Problematik OLG Braunschweig, Urt. v. 29.11.2017, Az: 11 U 59/17, juris, Rn. 46).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 2 U 13/19
    Vielmehr ist die Eingewöhnung durch die Eltern selbst sicherzustellen, vgl. Senat, Beschluss vom 02.04.2020, 2 U 122/19; OLG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2017 - 11 U 59/17 - juris, Rn. 48.
  • OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 2 U 122/19

    Schadensersatzanspruch wegen nicht rechtzeitiger Bereitstellung eines Platzes zur

    Soweit die Kläger sich für diesen Zeitraum auf eine Eingewöhungszeit berufen, ist eine solche in § 24 SGB VIII nicht vorgesehen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 29. November 2017 - 11 U 59/17 -, juris, Rn. 48).
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